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Es gelten folgende Teilnahmebedingungen für die Kurse:

An den Kursen des „ Brühler Turnverein 1879 e.V.“ kann jeder teilnehmen wenn gegen eine Sportausübung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Sollten Sie sich unsicher fühlen, setzen Sie sich vor Kurseintrag mit Ihrem Hausarzt in Verbindung.

Bei Teilnahme an den Veranstaltungen im BTV-Sportzentrum und BTV - Sportpark wird die jeweils gültige Hausordnung anerkannt.

Die Teilnahme schließt die Mitgliedschaft im BTV für die Dauer des gebuchten Kurses ein. Nach Beendigung des Kurses erlischt die Mitgliedschaft, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.


Anmelden

Eine Anmeldung ist nur online möglich. Die Anmeldung für alle Kurse ist auf die Person bezogen anzusehen. Das gilt insbesondere auch für Kurse mit minderjährigen Trainierenden.  Für jeden Trainierenden ist ein eigenes Benutzerkonto mit SEPA Mandat anzulegen. Für die Aktualität der Daten im Benutzerkonto ist der Trainierende, oder sein gesetzlicher Vertreter verantwortlich.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs, Verfügbarkeit und nach Einordnung der Spielstärke berücksichtigt. Deswegen kann man einen Kurs nur anfragen. Eine schriftliche Anmeldebestätigung seitens des „BTV" erfolgt per Mail, sobald das Trainerteam sinnvolle Kurse zusammengestellt hat. Erst dann ist eine Buchung verbindlich.

Wenn eine Teilnahme im Vorfeld z.B. aufgrund zu hoher Anmeldezahlen, oder nicht passender Spielstärke nicht passt, wird eine alternative Lösung in der direkten Kommunikation zwischen Trainerteam und Anfragendem gesucht. Sollte auch dies nicht erfolgreich sein, erfolgt eine automatische Storno Mail aus dem Kurssystem und es entstehen dem Teilnehmer keine Kosten.

Der BTV behält sich einen Wechsel des Kursreferenten vor.

Teilnehmer aus den laufenden Kursen werden bevorzugt bei der Platzvergabe im Rahmen einer Wiederanmeldephase behandelt. Erst nach Ablauf der Wiederanmeldefrist können Plätze in den Kursen neu belegt werden.

Mit der verbindlichen Zusage des BTV verpflichtet sich der Kursteilnehmende, oder sein gesetzlicher Vertreter zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr, unabhängig davon, ob am Kurs teilgenommen wird oder nicht.

Krankheitsbedingte Abmeldungen von mehr als 4 Wochen am Stück werden mit ärztlichem Nachweis anerkannt. Es gilt das Eingangsdatum der Geschäftsstelle, oder beim Trainer.  Die Kursgebühren sind dann anteilig, einschließlich einer Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Kursstunden, die durch Verschulden des BTV nicht stattfinden können, werden nicht berechnet und ggf. erstattet.


Zahlen der Kursgebühr

Die Zahlung der Kursgebühr ist satzungsgemäß nur über Einzugsermächtigung möglich.

Zum Start des Kurses wird ein Abschlag in Höhe von 50-80% erhoben. Nach Abschluss des Kurses werden die tatsächlich angebotenen Kursstunden, abzüglich des Abschlags eingezogen.

Die Bankverbindung ist im Tennis-Kurssystem Konto bei "ebusy" zu hinterlegen und wird nicht mit einem eventuellen Mitgliedskonto beim BTV synchronisiert.

Gebühren für nicht erfolgreiche Einzüge trägt der Trainierende.


Preise der Kurse

Der entsprechende Preis ist an den Kursausschreibungen abgedruckt. Es gibt keine weiteren Ermäßigungen.

 

Es gelten folgende Nutzungsbedingungen für die Tennishalle:

Diese Tennishallenordnung regelt die Nutzung der Tennishalle des BTV und deren angeschlossenen Räumlichkeiten. Sie ist für alle Nutzer der Halle bindend und einzuhalten.

1. Spielberechtigung

Die Halle darf ausschließlich von spielberechtigen Personen für die Zeit der Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten benutzt werden. Die Spielberechtigung wird nur durch Buchen eines Abos oder von Einzelstunden vor Spielbeginn erlangt. Es gilt die jeweils aktuelle, ausgehängte Preisliste. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Anwesenheit eines beaufsichtigenden Erwachsenen spielen.

2. Vertragsabschluss / Buchungen von Einzelstunden

Buchungen von Einzelstunden erfolgen auf den Namen des Buchenden an der Infotheke. Sofern dem Eintrag seitens des BTV nicht widersprochen wird, sind die Buchungen verbindlich und kostenpflichtig, unabhängig ob gespielt wird. Stornierungen sind nur bis 24 Stunden vor Beginn der Spieleinheit möglich.

Im Fall einer Pandemie/Epidemie kann es aufgrund der Gesetzeslage zu kurzfristig angeordneter Schließung der Halle und damit verbunden zur Einstellung des Betriebs kommen.

3. Nutzungsbedingungen der Halle / Verhaltensregeln

Die Spieler dürfen die Halle nur mit sauberen und profillosen Tennis-Hallenschuhen betreten. Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen.

Der Spieler willigt ein, bei Zuwiderhandlung eine Reparatur- und Reinigungspauschale von 300€ inkl. MwSt. zu entrichten.

Der Spieler stimmt der Videoüberwachung der Tennishalle mit Speicherung des Videos für 7 Tage zu.

Bälle, mit denen auf Sandplätzen gespielt wurde, dürfen nicht benutzt werden.

Jeder Spieler ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Tennisspieler des Nachbarplatzes nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft nicht nur die Geräuschentwicklung.

Es besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu werfen. Essen und Trinken ist in der Halle verboten mit der Ausnahme von Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel.

Generell ist auf die Sauberkeit von Halle, Umkleideräume, Duschen und sonstigen Räumlichkeiten zu achten. Sämtliche Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und absolut pfleglich zu behandeln.

4. Hausrecht

Den Anweisungen von bevollmächtigten Vertretern des BTV ist Folge zu leisten. Der BTV behält sich in Ausnahmefällen (z. B. Reparaturen, Veranstaltungen) vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. Ersatzspielzeiten zur Verfügung zu stellen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Tennishallenordnung können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages darstellen ohne Rückvergütung vorausbezahlter Entgelte. Unbeschadet hiervon bleiben Schadens-ersatzansprüche bei verursachten Beschädigungen von Vereinsvermögen und Verunreinigungen.

5. Haftung

Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des BTV, Halle und Einrichtungen in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der BTV haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzern beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Tennishalle einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden. Ebenfalls haftet er nicht für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen.

Der Buchende haftet für alle von ihm, seinen Mitspielern und Gästen verursachten Schäden. Schäden und Verunreinigungen sind dem BTV unverzüglich zu melden.

 

Es gelten folgende Nutzungsbedingungen für die Badmintonhalle:

Diese Badmintonhallenordnung regelt die Nutzung der Badmintonhalle des BTV und deren angeschlossenen Räumlichkeiten. Sie ist für alle Nutzer der Halle bindend und einzuhalten.

1. Spielberechtigung

Die Halle darf ausschließlich von spielberechtigen Personen für die Zeit der Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten benutzt werden. Die Spielberechtigung wird nur durch Buchen eines Abos oder von Einzelstunden vor Spielbeginn erlangt. Es gilt die jeweils aktuelle, ausgehängte Preisliste. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Anwesenheit eines beaufsichtigenden Erwachsenen spielen.

2. Vertragsabschluss / Buchungen von Einzelstunden

Buchungen von Einzelstunden erfolgen auf den Namen des Buchenden an der Infotheke. Sofern dem Eintrag seitens des BTV nicht widersprochen wird, sind die Buchungen verbindlich und kostenpflichtig, unabhängig ob gespielt wird. Stornierungen sind nur bis 24 Stunden vor Beginn der Spieleinheit möglich.

Im Fall einer Pandemie/Epidemie kann es aufgrund der Gesetzeslage zu kurzfristig angeordneter Schließung der Halle und damit verbunden zur Einstellung des Betriebs kommen.

3. Nutzungsbedingungen der Halle / Verhaltensregeln

Die Spieler dürfen die Halle nur mit sauberen Hallenschuhen betreten. Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen.

Der Spieler willigt ein, bei Zuwiderhandlung eine Reparatur- und Reinigungspauschale von 300€ inkl. Mwst. zu entrichten.

Der Spieler stimmt der Videoüberwachung der Badmintonhalle mit Speicherung des Videos für 7 Tage zu.

Jeder Spieler ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Badmintonspieler des Nachbarplatzes nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft nicht nur die Geräuschentwicklung.

Es besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu werfen. Essen und Trinken ist in der Halle verboten mit der Ausnahme von Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel.

Generell ist auf die Sauberkeit von Halle, Umkleideräume, Duschen und sonstigen Räumlichkeiten zu achten. Sämtliche Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und absolut pfleglich zu behandeln.

4. Hausrecht

Den Anweisungen von bevollmächtigten Vertretern des BTV ist Folge zu leisten. Der BTV behält sich in Ausnahmefällen (z. B. Reparaturen, Veranstaltungen) vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. Ersatzspielzeiten zur Verfügung zu stellen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Badmintonhallenordnung können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages darstellen ohne Rückvergütung vorausbezahlter Entgelte. Unbeschadet hiervon bleiben Schadensersatzansprüche bei verursachten Beschädigungen von Vereinsvermögen und Verunreinigungen.

5. Haftung

Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des BTV, Halle und Einrichtungen in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der BTV haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzern beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Badmintonhalle einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden. Ebenfalls haftet er nicht für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen.

Der Buchende haftet für alle von ihm, seinen Mitspielern und Gästen verursachten Schäden. Schäden und Verunreinigungen sind dem BTV unverzüglich zu melden.

 

Es gelten folgende Nutzungsbedingungen für die Squashhalle:

Diese Squashplatzordnung regelt die Nutzung der Squashplätze des BTV und deren angeschlossenen Räumlichkeiten. Sie ist für alle Nutzer der Plätze bindend und einzuhalten.

1. Spielberechtigung

Der Platz darf ausschließlich von spielberechtigen Personen für die Zeit der Spielberechtigung während der offiziellen Öffnungszeiten benutzt werden. Die Spielberechtigung wird nur durch Buchen eines Abos oder von Einzelstunden vor Spielbeginn erlangt. Es gilt die jeweils aktuelle, ausgehängte Preisliste. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Anwesenheit eines beaufsichtigenden Erwachsenen spielen.

2. Vertragsabschluss / Buchungen von Einzelstunden

Buchungen von Einzelstunden erfolgen auf den Namen des Buchenden an der Infotheke. Sofern dem Eintrag seitens des BTV nicht widersprochen wird, sind die Buchungen verbindlich und kostenpflichtig, unabhängig ob gespielt wird. Stornierungen sind nur bis 24 Stunden vor Beginn der Spieleinheit möglich.

Im Fall einer Pandemie/Epidemie kann es aufgrund der Gesetzeslage zu kurzfristig angeordneter Schließung der Halle und damit verbunden zur Einstellung des Betriebs kommen.

3. Nutzungsbedingungen der Halle / Verhaltensregeln

Die Spieler dürfen den Platz nur mit sauberen Hallenschuhen betreten. Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen.

Der Spieler willigt ein, bei Zuwiderhandlung eine Reparatur- und Reinigungspauschale von 300€ inkl. MwSt. zu entrichten.

Der Spieler stimmt der Videoüberwachung der Squashplätze mit Speicherung des Videos für 7 Tage zu.

Jeder Spieler ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Squashspieler des Nachbarplatzes nicht gestört oder beeinträchtigt werden. Das betrifft nicht nur die Geräuschentwicklung.

Es besteht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu werfen. Essen und Trinken ist in der Halle verboten mit der Ausnahme von Wasser und Obst zur Stärkung beim Spiel.

Generell ist auf die Sauberkeit von Plätzen, Umkleideräume, Duschen und sonstigen Räumlichkeiten zu achten. Sämtliche Einrichtungen und Einrichtungsgegenstände sind funktionsgerecht und absolut pfleglich zu behandeln.

4. Hausrecht

Den Anweisungen von bevollmächtigten Vertretern des BTV ist Folge zu leisten. Der BTV behält sich in Ausnahmefällen (z. B. Reparaturen, Veranstaltungen) vor, zugeteilte Plätze zu ändern bzw. Ersatzspielzeiten zur Verfügung zu stellen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Squashplatzordnung können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages darstellen ohne Rückvergütung vorausbezahlter Entgelte. Unbeschadet hiervon bleiben Schadensersatzansprüche bei verursachten Beschädigungen von Vereinsvermögen und Verunreinigungen.

5. Haftung

Die Nutzung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des BTV, Halle und Einrichtungen in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der BTV haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzern beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Squashplätze einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden. Ebenfalls haftet er nicht für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen.

Der Buchende haftet für alle von ihm, seinen Mitspielern und Gästen verursachten Schäden. Schäden und Verunreinigungen sind dem BTV unverzüglich zu melden.